Änderung
der ETO §19.6: Spieldurchführung
ALT:
Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für
vierzig Züge.
Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler
für die verbleibenden Züge 60 Minuten zu seiner Restbedenkzeit hinzugerechnet.
NEU:
Bezirksliga,
Bezirksklasse, Kreisliga und Viererpokal:
Die Bedenkzeit ist der „Fischer-Modus“
kurz, d.h. 90 Minuten für die ersten 40 Züge und 30 Minuten zusätzlich ab dem
40. Zug;
für jeden Zug erhält der Spieler eine
Zeitgutschrift von 30 Sekunden.
1. Kreisklasse, 2. Kreisklasse und Breitensportliga:
Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für
vierzig Züge.
Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 30
Minuten zu seiner Restbedenkzeit hinzugerechnet.