Änderung der ETO §19.6: Spieldurchführung



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Die Bedenkzeit beträgt zwei Stunden für vierzig Züge.

Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 60 Minuten zu seiner Restbedenkzeit hinzugerechnet.


NEU:

Bezirksliga, Bezirksklasse, Kreisliga und Viererpokal:

Die Bedenkzeit ist der „Fischer-Modus“ kurz, d.h. 90 Minuten für die ersten 40 Züge und 30 Minuten zusätzlich ab dem 40. Zug;

für jeden Zug erhält der Spieler eine Zeitgutschrift von 30 Sekunden.

 

1.    Kreisklasse, 2. Kreisklasse und Breitensportliga:

Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für vierzig Züge.
Nach der Zeitkontrolle erhält jeder Spieler für die verbleibenden Züge 30 Minuten zu seiner Restbedenkzeit hinzugerechnet.